Allgemeine Geschäftsbedingungen

    

MANUTEX (nachfolgend der „Verkäufer“) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 7 Grande Rue in Saint-Chamond (42400), Frankreich. Sie ist im Handelsregister unter der Nr. 704 500 933 eingetragen und auf die Konfektionierung und den Vertrieb von technischen und schmalen Geweben spezialisiert, die in ihrem Katalog mit Standardprodukten aufgeführt sind oder von ihr speziell nach den Vorgaben des Kunden entworfen werden (nachfolgend die „Produkte“).

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) haben zum Ziel, den Verkauf der Produkte des Verkäufers an seine Geschäftskunden (im Folgenden „Kunden“) zu organisieren.
Die AGB gelten ausschließlich in den Beziehungen zwischen MANUTEX und den in Frankreich und im Ausland ansässigen Geschäftskunden.

Sie ersetzen und annullieren unsere vorherigen AGB mit einem früheren Ausgabedatum und werden durch jede spätere Ausgabe dieser AGB ersetzt. Gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs, der besagt, dass „die allgemeinen Verkaufsbedingungen die einzige Grundlage für Handelsverhandlungen bilden“, sind eventuelle allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden oder jedes andere Dokument, das diese Funktion erfüllt, für den Verkäufer nicht einklagbar.

Alle vom Kunden gewünschten Änderungen der vorliegenden AGB müssen Gegenstand eines schriftlichen Antrags des Kunden vor seiner Bestellung oder seiner Annahme des vom Verkäufer erstellten Kostenvoranschlags sein und müssen vom Verkäufer schriftlich (in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag) angenommen werden, um ihm gegenüber wirksam zu sein.

Es wird vereinbart, dass jede Erteilung einer Bestellung, bei der das oben beschriebene Änderungsverfahren nicht gewissenhaft und bis zum Ende befolgt wurde, die Annahme und die vollständige und unveränderte Anwendung der AGB des Verkäufers bedeutet. Der Inhalt des Vertrags zwischen MANUTEX und seinen Kunden besteht aus den vorliegenden AGB sowie aus den besonderen Bedingungen, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Kunden oder in dem vom Verkäufer dem Kunden zur Annahme vorgelegten Kostenvoranschlag enthalten sind.

Anwendbares Recht – Sprache – Zuständige Gerichte – Eigentumsvorbehalt

  1. Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht, unter Ausschluss jedes anderen nationalen Rechts und unter Ausschluss von Vorschriften des französischen Rechts, die bezwecken oder bewirken, dass ein anderes nationales Recht anwendbar wird. Die Sprache der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Französisch. Es wird vereinbart, dass für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, der Auslegung, den Verhandlungen, dem Abschluss, der Durchführung und/oder der Beendigung des Vertrags ausschließlich die Gerichte von Saint-Etienne zuständig sind, auch im Falle einer Zwangsintervention oder mehrerer Beklagter.
  2. Die dem Kunden gelieferten und in Rechnung gestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Einlösung ihres Preises Eigentum des Verkäufers. Die Übertragung des Eigentums erfolgt erst nach vollständiger und vorbehaltloser Einziehung des Preises. Die Risiken (Verlust, Diebstahl, Beschädigung usw.) in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte sowie die Verpflichtung zur Wiedergutmachung von Schäden, die die Produkte an Gütern und Personen verursachen könnten, gehen jedoch mit dem Versand auf den Kunden über.

    Der Kunde muss die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte gegen alle Risiken versichern. Der Kunde muss den Verkäufer unverzüglich per Rückschein über jede Pfändung eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkts durch einen Dritten informieren.
    Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung kann der Verkäufer den Kunden per RAR-Brief darüber informieren, dass er die unbezahlten Produkte unverzüglich zurücknimmt oder zurücknehmen lässt (durch einen Gerichtsvollzieher usw.) und dem Kunden die eventuell erhaltenen Teilzahlungen abzüglich der Kosten für die Einziehung und Wiederbeschaffung der Produkte oder deren Instandsetzung erstattet.

Eigenschaften der Produkte

Nur die Beschreibung der Standardprodukte, die in den gültigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers (Website, Kataloge, Produktblätter, Werbung usw.) enthalten ist, ist für ihn verbindlich.

Die technischen Eigenschaften der Produkte (verwendete Materialien, Flecht- und Webtechniken, Farben, Aussehen usw.) können sich jedoch infolge von Verbesserungen oder Rationalisierungen der Produktion und der Entwicklung der für sie geltenden Vorschriften ändern, was der Kunde akzeptiert, indem er auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche in diesem Zusammenhang verzichtet.
Bei Produkten, die speziell für den Kunden hergestellt werden, sind nur die Eigenschaften, die in dem vom Verkäufer erstellten und vom Kunden bestätigten Lastenheft enthalten sind, für den Verkäufer verbindlich.

Bestellung und Auftragsbestätigung – Kostenvoranschlag

  1. Bestellungen von Standardprodukten werden uns per Telefon, Fax, E-Mail oder Post übermittelt. Um berücksichtigt zu werden, muss die Bestellung des Kunden alle von uns verlangten Angaben enthalten (Identität des Kunden, Bezeichnung, Mengen usw.) und genaue Informationen enthalten.
    Die Bestellungen müssen sich auf einen Mindestbetrag in Euro beziehen, der je nach den bestellten Produkten variiert. Dieser Betrag wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Die Bestellung des Kunden ist ein Kaufangebot und stellt keinen Vertrag dar, unabhängig vom Inhalt des vorherigen Austauschs zwischen den Parteien.

    Der Verkäufer nimmt die Bestellung des Kunden mittels einer Auftragsbestätigung an, die innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der vollständigen Bestellung des Kunden versandt wird. Diese Auftragsbestätigung enthält die allgemeinen und besonderen (Bezeichnung, Mengen usw.) Verkaufsbedingungen.

    Der Kaufvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, sie ändert Elemente der Bestellung des Kunden, denn in diesem Fall stellt sie ein Gegenangebot dar. Der Kunde hat zwei Werktage Zeit, um dieses Gegenangebot schriftlich (per E-Mail, Brief usw.) anzunehmen oder abzulehnen.
    Dieses Gegenangebot gilt als vom Kunden angenommen, wenn er es nicht innerhalb von 2 Werktagen anfechtet. Sobald die Auftragsbestätigung erfolgt ist, kann der Kunde seine Bestellung also nicht mehr widerrufen, außer innerhalb der oben genannten Frist von 2 Werktagen, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden ändert.
  2. Diese Verhandlungen können E-Mail- und Briefwechsel, Terminvereinbarungen, die Erstellung von Zwischenangeboten, die dem Kunden verschiedene Wahlmöglichkeiten bieten, die er alle ablehnen kann, die Anfertigung von Mustern und die Erstellung eines vom Kunden bestätigten Lastenhefts erfordern.
  3. Dieser Kostenvoranschlag enthält die allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen (Bezeichnung, Mengen usw.). Die Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden begründet den Vertrag, es sei denn, elfe ändert Elemente des Kostenvoranschlags, denn in diesem Fall stellt sie ein Gegenangebot dar, das der Zustimmung des Verkäufers unterliegt, der dann einen neuen Kostenvoranschlag erstellen muss, der den Änderungswunsch des Kunden enthält, wenn er diesen annimmt, wobei vom Kunden durchgestrichene zurückgesandte Kostenvoranschläge vom Verkäufer nicht angenommen werden.
    Nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden erhält der Kunde vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung, die die Elemente des angenommenen Kostenvoranschlags enthält.
  4. Falls eine Produktbestellung nach Ansicht des Verkäufers von den AGB abweichen sollte, behält sich der Verkäufer das Recht vor, falls er die Bestellung nicht ablehnt, seine Annahme der Bestellung davon abhängig zu machen, dass der Kunde besondere Bedingungen akzeptiert, die der Situation angemessen sind, wie insbesondere die Forderung nach einer vollständigen Bezahlung bei der Bestellung und vor dem Versand der Produkte.

    Dies gilt insbesondere für Bestellungen von Kunden, die ein übermäßiges finanzielles Risiko darstellen oder bereits früher nicht bezahlt haben. Das übermäßige finanzielle Risiko des Kunden kann sich aus der Weigerung der Kreditversicherung des Verkäufers ergeben, die Zahlung des Kunden zu garantieren.

    Falls der Verkäufer in seiner Auftragsbestätigung besondere Verkaufsbedingungen anwendet, die von den AGB abweichen, kann der Kunde seine Bestellung innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich (E-Mail, Brief usw.) aufrechterhalten oder stornieren, und der Vertrag kommt nach Ablauf dieser Frist von zwei Werktagen zustande, falls der Kunde während dieser Frist schweigt.

Tarifbedingungen und Zahlungsmöglichkeiten

  1. Die Preise für die Standardprodukte des Verkäufers ändern sich schnell, so dass der Verkäufer den Kunden auffordert, vor jeder Bestellung die Preisliste des Verkäufers anzufordern. Die anwendbaren Preise sind diejenigen, die in den zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Kunden in Bezug auf Standardprodukte gültigen Preislisten des Verkäufers aufgeführt sind und die der Verkäufer in seiner an den Kunden gerichteten Auftragsbestätigung noch einmal aufführt. Für spezielle Produkte gelten die Preise, die in den Angeboten des Verkäufers angegeben sind. Sie sind in Euro ausgedrückt und zahlbar. Sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Lieferkosten. Bei umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen wird die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer erhoben.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, werden Zahlungen zu folgenden Bedingungen geleistet: – Für Kunden, die in Frankreich ansässig sind und in Frankreich liefern, erfolgt die Zahlung maximal 60 Tage nach Rechnungsdatum, außer im Falle eines Erstkaufs oder einer früheren unbezahlten Rechnung, die eine Zahlung bei Bestellung nach dem Geschmack des Verkäufers rechtfertigen würde, und wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Scheck nach Wahl des Verkäufers.
    – Bei Kunden, die ihren Sitz außerhalb Frankreichs haben oder von dort aus beliefert werden, muss der Kunde bei Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch vor dem Versand der Produkte, per Überweisung in voller Höhe zahlen.
  3. Gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) sind bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises innerhalb der vereinbarten Frist Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten vom Kunden an den Verkäufer zu zahlen. In diesem Fall gilt für das erste Halbjahr des betreffenden Jahres der am 1. Januar des betreffenden Jahres geltende Zinssatz. Für die zweite Jahreshälfte des betreffenden Jahres gilt der am ter Juli des betreffenden Jahres geltende Satz. Die Verzugszinsen werden ohne Mahnung fällig. Jeder Gewerbetreibende, der mit einer Zahlung in Verzug ist, schuldet dem Gläubiger von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro. Übersteigen die entstandenen Inkassokosten den Betrag dieser Pauschale, kann der Gläubiger gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung beantragen.
  4. Wird der Preis ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, wird der unbezahlte Preis zusätzlich um 10 % als Strafklausel erhöht.

Lieferung – Fristen – Risiken

  1. Die Lieferfristen für Standard- und Sonderprodukte sind in dem vom Kunden akzeptierten Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben und gelten als Richtwerte. Die so angegebenen Lieferfristen können daher insbesondere aufgrund der dem Verkäufer auferlegten Lieferfristen oder aufgrund von Verzögerungen, die der Kunde zu verantworten hat, geändert werden. Lieferverzögerungen können nicht zu Strafzahlungen oder Entschädigungen führen oder die Stornierung oder Kündigung deiner Bestellung begründen, es sei denn, es wurde im Angebot oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart.
  2. Für Kunden, die innerhalb Deutschlands beliefert werden, werden die Lieferungen vom Verkäufer im Auftrag des Kunden durchgeführt, wobei der Verkäufer dem Kunden Porto und Versicherung in Rechnung stellt. Die Lieferungen erfolgen durch den vom Verkäufer ausgewählten Spediteur an die in der Bestellung angegebene Adresse des Kunden. Die Versicherung wird vom Verkäufer bei einer Gesellschaft seiner Wahl abgeschlossen. Dies gilt nur, wenn zwischen den Parteien eine im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegte Franko-Lieferung vereinbart wurde.
    Für Kunden außerhalb Frankreichs erfolgt die Lieferung gemäß dem Incoterm EXW der Internationalen Handelskammer (Ausgabe 2010), sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Bestellung und auf offensichtliche Herstellungsfehler zu überprüfen. Wenn der Kunde die Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit denen seiner Bestellung bestreitet oder sich auf einen offensichtlichen Mangel beruft, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann daher keine Anfechtung der Konformität mehr geltend gemacht werden. Der Kunde kann nach seiner Wahl und unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer die vom Kunden geltend gemachte Beanstandung anerkennt, entweder die Rückerstattung oder den Ersatz verlangen. Der Kunde muss alle vom Verkäufer angeforderten Belege und Informationen vorlegen. Der Kunde akzeptiert eine Toleranz von plus/minus 10 % bei den Abmessungen und Mengen (in Metern, Gewichten oder Einheiten) der gelieferten Produkte im Vergleich zum Vertrag.
  4. Wenn die Lieferung vom Verkäufer im Auftrag des Kunden organisiert wird, sind die Produkte gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der Kunde wird die Pakete in Anwesenheit des Spediteurs überprüfen. Gemäß Artikel L 133-3 des Handelsgesetzbuchs „erlischt mit der Entgegennahme der Gegenstände jede Klage gegen den Beförderer wegen Verlust oder teilweiser Beschädigung, wenn der Empfänger dem Beförderer nicht innerhalb von drei Tagen, Feiertage nicht eingeschlossen, nach dem Tag dieser Entgegennahme seinen begründeten Protest per außergerichtlicher Schrift oder per Einschreiben mitgeteilt hat“. Bei Transportschäden oder Verlust muss der Kunde seine Vorbehalte so begründet wie möglich auf dem Frachtbrief des Spediteurs und andernfalls innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Rückschein oder per Gerichtsvollzieher anmelden. Wenn der Spediteur auf dem Lieferschein die vom Kunden auf diesem Dokument gemachten Vorbehalte bestreitet, ist deren Wiederholung per Einschreiben mit Rückschein erforderlich. Der Kunde wird den Verkäufer unverzüglich über diese Vorbehalte informieren. Der Kunde wird seine Reklamation mit dem Spediteur abwickeln, und zu diesem Zweck wird der Verkäufer ihm alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.
  5. Die Produkte werden gleichzeitig mit ihrer Lieferung in Rechnung gestellt. Insbesondere bei Exportgeschäften kann von uns eine Proforma-Rechnung verlangt werden.

Vertragliche Garantie – Haftung

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine vom Verkäufer gewährte vertragliche Garantie. Er hat Anspruch auf die vertraglichen Garantien der Hersteller der Produkte. Er profitiert auch von den gesetzlichen Garantien unter dem Vorbehalt des Folgenden.

Im Hinblick auf die Haftung für fehlerhafte Produkte kann der Verkäufer nicht für Schäden an Gütern haftbar gemacht werden, die vom Geschädigten nicht hauptsächlich für seinen privaten Gebrauch oder Verbrauch genutzt werden (Artikel 1245-14 des Zivilgesetzbuches). Es wird vereinbart, dass der Verkäufer dem Kunden gegenüber unter keinen Umständen die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel schuldet, und erst recht nicht, wenn er diese nicht kannte (Artikel 1643 des Zivilgesetzbuches).

Der Verkäufer ist zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet, außer wenn die Gesetzgebung ihm eine Ergebnisverpflichtung auferlegt. Die Höhe der vom Verkäufer im Falle seiner Haftung zu zahlenden Beträge darf in keinem Fall den Verkaufspreis des fehlerhaften Produkts übersteigen.

Der Kunde tritt in jedem Fall in die Rechte und Ansprüche des Verkäufers gegenüber dessen Lieferanten in Bezug auf die fehlerhaften Produkte ein und verpflichtet sich, nur gegen diese Lieferanten vorzugehen, wenn deren Fehler dem Kunden einen Schaden verursacht hat.

Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt, die die Parteien von jeglicher Haftung befreit, gelten unvorhersehbare, unwiderstehliche und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende Ereignisse, denen Streiks, Unwetter, Frost, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Versorgungs- oder Transportschwierigkeiten stets gleichgestellt sind. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei schriftlich, insbesondere per Fax oder E-Mail, über das Eintreten dieser Ereignisse, woraufhin der Vertrag zwischen den Parteien von Rechts wegen ohne Entschädigung ab dem Datum des Eintretens des Ereignisses ausgesetzt wird. Wenn das Ereignis länger als 30 Tage ab dem Datum seines Eintretens andauert, kann der zwischen unserem Unternehmen und seinem Kunden geschlossene Kaufvertrag von der am schnellsten handelnden Partei gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Schadensersatz hat. Diese Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem das Einschreiben mit Rückschein, in dem der Kaufvertrag gekündigt wird, zum ersten Mal vorgelegt wird.

Geistiges Eigentum – Vervielfältigung durch Dritte

  1. Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferten Produkte können durch Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Zeichnungen und Modelle usw.) geschützt sein. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, überträgt der Verkäufer den Kunden allein aufgrund des Verkaufs seiner Produkte keinerlei Rechte am geistigen Eigentum (insbesondere keine Urheberrechte) an seinen Produkten, selbst wenn es sich um Produkte handelt, die der Verkäufer speziell für den Kunden geschaffen hat.
  2. Dem Kunden ist es in jedem Fall untersagt, vorbehaltlich einer vorherigen gegenteiligen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, Dritte zu bitten, ihm Produkte herzustellen, die mit denjenigen identisch oder diesen ähnlich sind, die ihm von MANUTEX als Muster oder im Rahmen einer kommerziellen Lieferbeziehung geliefert wurden.